12.12.13

NABU stellt aktualisierte Position zur Jagd vor




Pressemitteilung des Naturschutzbund Deutschland e. V.  NABU vom 12.12.2013


Tschimpke: Ökologische Novellierung der Jagdgesetze überfällig


Berlin - Der NABU hat heute sein Positionspapier zur Ausrichtung der Jagd in Deutschland vorgelegt, in dem er eine grundlegende Novellierung der Gesetzgebung fordert.

„Das vor 60 Jahren in Kraft getretene Bundesjagdgesetz ist bis jetzt im Wesentlichen nahezu unverändert. Wissenschaftliche Erkenntnisse der Wildtierökologie, des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie sich ändernde gesellschaftliche Erwartungen an die Jagd wurden seitdem nicht berücksichtigt. Daher müssen die derzeitigen Jagdgesetze endlich auf den Prüfstand und nach ökologischen und ethischen Kriterien novelliert werden. Die Jäg erschaft muss auf diese Veränderungen ebenso reagieren wie Bund und Länder“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd als eine legitime Form der Landnutzung, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit entspricht und ethischen Prinzipien nicht widerspricht. So muss das erlegte Tier sinnvoll genutzt werden, die bejagte Art darf in ihrem Bestand nicht gefährdet sein und zum Zweck der Jagd nicht aktiv gefördert werden, Störungen in der Brut- und Aufzuchtzeit von Wildtieren sind zu reduzieren und natur- und artenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.

Für den NABU ergibt sich daraus, dass die Liste der jagdbaren Arten deutlich gekürzt wird. „Auch wenn wir den Fuchs als jagdbare Art einstufen, ist es trotzdem nicht nachvollziehbar, weshalb in Deutschland jährlich gut eine halbe Million Füchse erlegt werden, ohne dass eine sinnvolle Nutzung stattfindet“, so Tschimpke. Eine Neuausrichtung der gesamten Jagdpolitik sei daher mehr als überfällig. Auch Reh und Wildschwein werden vom NABU als jagdbar eingestuft.

Ferner fordert der NABU eine Vereinheitlichung der Jagdzeiten auf die Monate September bis Dezember und eine Überarbeitung der derzeit üblichen Jagdmethoden. Aus Sicht des NABU sind in einem zukunftsfähigen Jagdgesetz nur noch Ansitz- und Bewegungsjagden zuzulassen, während Beiz-, Fallen- und Baujagden abgeschafft werden sollten. Die Jagd sollte ferner mit bleifreier Munition erfolgen, um Tiere, Umwelt und Verbraucher nicht weiter mit Blei zu belasten. Auf die Fütterung von Wild sollte grundsätzlich verzichtet werden.
Zudem darf die Jagd in Schutzgebieten des Naturschutzrechts ausschließlich dem Schutzzweck dienen, Kernzonen von Großschutzgebieten sind als Wildruhezonen auszuweisen.

Der NABU fordert darüber hinaus, dass künftig deutlich zwischen der Jagd als eine Form der Landnutzung und dem Wildtiermanagement als geeignetes Instrument für Konfliktlösungen im Bereich von wirtschaftlichen Schäden sowie bei Artenschutzmaßnahmen unterschieden wird. Sogenannte Neozoen wie Marderhund, Mink und Waschbär sind aus NABU-Sicht aufgrund der nicht vorhandenen Verwertung keine jagdbaren Arten. „Für diese Tiere ist unter Umständen ein Wildtiermanagement zum Schutz anderer gefährdeter Arten erforderlich. Auch wenn dabei jagdliche Methoden zur gezielten Regulierung von Beständen angewendet werden können, soll das Wildtiermanagement dem Naturschutzrecht unterliegen“, so NABU-Jagdexperte Stefan Adler.
 
Für Rückfragen:
Stefan Adler, NABU-Jagdexperte, Telefon 030-284984-1623, Stefan.Adler@NABU.de
Till Hopf, NABU-Naturschutzexperte, Tel. 030-284984-1618, Till.Hopf@NABU.de

Im Internet zu finden unter www.NABU.de und www.NABU.de/jagd

2.12.13

Der fehlende Nachwuchs bei den Nachsuchengespannen wird zur Achillesferse des deutschen Jagdwesens



Manfred Lindsey, Hundeobmann des bayerischen Jandesjagdverbandes fordert die Kreisgruppen im bayerischen Landesjagdverband auf, sich um eine flächendeckende Versorgung mit Nachsuchengespannen zu kümmern


In der neuesten  Ausgabe der Verbandszeitung  des Bayerischen Jagdverbandes "Jagd in Bayern"  kommt der Landesobmann für das Hundewesen des BJV, Herr Manfred Linsey zu Wort. Unter der Überschrift „Im Zweifel für den Tierschutz“ nimmt er ausführlich zu den veränderten Anforderungen, die  das Tierschutzgesetz an die Jagdhundeführer stellt, Stellung.

Interessant sind seine Ausführungen deshalb, weil er Anstand, Waidgerechtigkeit, Jagdkultur und Tierschutz in einem Satz nennt. Dies ist insofern eine Besonderheit, da man die Nennung dieser Begriffe in einem Atemzug  bei Jäger eher selten findet. Als erfahrender Hundemann zeigt Manfred Linsey in seinem Artikel die Verpflichtungen, aber auch die Grenzen bezüglich Hygiene und Tierschutz der Nachsuchenarbeit auf. 

Gegen Ende des Artikels richtet er mahnende Worte an die bayerischen Kreisgruppen, die Hundearbeit stärker zu unterstützen. Vielen Kreisgruppen fehlt es an erfahrenen Nachsuchengespannen und als Landeshundeobmann von Bayern wird Herr Linsey wissen, wovon er redet.  

Doch wer „A“ sagt, der muss auch „B“ sagen

      
Was Herr Linsey verschweigt, ist der Grund für das Dilemma des  Hundeführernachwuchses : Seitdem  die Schwarzwildstrecken auch in Bayern enorm angestiegen sind, ist ein ganz anderer  Hundeführertypus gefordert, der mit dem gelegentlich zur Rehwildnachsuche gerufenen Hundeführer nichts mehr gemeinsam hat. Bei der Jagd  auf Schwarzwild müssen 30-35% der beschossenen Stücke nachgesucht werden. Kontrollsuchen sind hier noch nicht mitgezählt.  Dazu benötigt man erfahrene Nachsuchenmänner mit sauscharfen Nachsuchenhunden. Bei Nachsuchen auf Schwarzwild benötigt man Hundeführer und Hunde, die mit Mut und Entschlossenheit das kranke, aber auch wehrhafte Wild zur Strecke bringen. Die Verletzungsgefahr für Hundeführer und Hunde ist enorm hoch und der Verlust des Hundes, besonders in der Einarbeitungsphase,  muss bei jeder Nachsuche mit einkalkuliert werden. Diese Nachsuchenarbeit ist mit den Risiken einer Reh- oder Rotwildnachsuche nicht ansatzweise vergleichbar.

Solange aber die Kostenverteilung  der Nachsuchenarbeit ungeklärt bleibt, wird der Appell des bayerischen Hundeobmanns, den Hundeführernachwuchs zu fördern,  ungehört verhallen.
Noch immer setzen die Kreisgruppen der Jägerschaften auf das Ehrenamt in der Nachsuchenarbeit. Doch woher sollen die zukünftigen Hundeführer das Geld für Schutzkleidung, Schlagschutzwesten, Welpenkauf, Hundeausbildung, Fahrt- und Tierarztkosten nehmen? Hierauf müssen die Hundeobleute in den Kreisgruppen, wollen sie sich ernsthaft für den Hundeführernachwuchs einsetzen, Antworten finden.

Die Nachsuchenarbeit in den Zeiten hoher Schwarzwildbestände hat mit der traditionellen Nachsuchenarbeit nichts mehr gemeinsam. Addiert man die jährlichen Kosten eines Nachsuchengespanns, das  1/3 der beschossenen Sauen in einem Kreis nachsuchen soll, kommen schnell mehrere 1000 Euro/Jahr zusammen, die niemals  durch einen ehrenamtlichen Hundeführer erbracht werden können.  Dabei ist noch gar nicht berücksichtigt, welchen Beruf der ehrenamtliche Hundeführer haben muss, um den Zeitaufwand für dieses Ehrenamt zu erbringen.

Solange sich die Jägerschaften nicht dazu bereit erklären, für Nachsuchengespanne rechtsverbindliche Vereinbarungen abzuschließen, die ihnen zumindest eine teilweise Erstattung ihrer Kosten ermöglicht, wird sich an dem Dilemma des Nachsuchennachwuchses nichts ändern.

Es liegt wohl auch daran, dass vielen Vorständen in den Kreisjägerschaften die Kenntnisse fehlen, welche Mühen und Kosten ein Nachsuchenmann mit sauscharfen Hunden  auf sich nimmt, damit die Saujagd nicht nur waidgerecht erfolgt,  sondern vor allem auch die Auflagen des Tierschutzes erfüllt werden.

Die Weigerung der Jagdverbände, sich des Hundeführernachwuchsproblemes anzunehmen, kann schnell zur Achillesverse des deutschen Jagdwesens werden, wenn die Jäger aus Mangel an guten Hundeführern in Zukunft  die Auflagen aus dem Tierschutz bezüglich der Nachsuchenarbeit nicht mehr erfüllen können.

waidmannsheil

Euer

Stefan
  

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