Als Reaktion auf die Postkartenaktion des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg zur Novellierung des Landesjagdgesetzes nehmen die Verbände Bund, NABU, BMT und der Landestierschutzverband in einem gemeinsamen Informationsschreiben Stellung.
Dem Jagdblog wurde ein noch unveröffentlichtes gemeinsames Informationsschreiben der Tier- und Naturschutzverbände zugespielt. Auf Anfrage beim BUND wurde dem Jagdblog mitgeteilt, dass die Veröffentlichung für die nächste Woche geplant ist.
Das gemeinsame Informationsschreiben umfasst 12 Punkte, mit denen die Tier- und Naturschutzverbände ihre Forderungen umrissen haben.
Natürlich ist der Inhalt jedes einzelnen Punktes diskussionswürdig, aber dass die Natur- und Tierschutzverbände den Alleinvertretungsanspruch des Landesjagdverbandes in Frage stellen, macht das Informationsschreiben bemerkenswert.
In Punkt 12 wird die Abschaffung des Alleinvertretungsanspruch des Jagdverbandes Baden-Württembergs gefordert. Scheinbar haben die Tier- und Naturschutzverbände in den Verhandlungen der letzten Wochen erkannt, dass die faktische Monopolstellung des Landesjagdverbandes die bisherige starre Haltung bei den Verhandlungen hervorgerufen hat.
Ein weitere Forderung der Natur- und Tierschutzverbände ist der Ersatz des Kreisjagdamtes als Kontrollorgan unter Punkt 11. Auch hier ist wohl erkannt worden, dass dieses Amt als einseitig auf die Jägerschaft ausgerichtetes Kontrollorgan den modernene Anforderungen einer Behörde, die sich mit Umweltthemen beschäftigt, nicht mehr gerecht wird. Umwelt- Natur- und Tierschutz sind heute wesentlicher Bestandteil der Jagd. Dieser Aspekt ist bei der Neufassung des Landesjagdgesetzes richtigerweise zu berücksichtigen und muss Auswirkungen auf die Neugestaltung des Kreisjagdämter haben.
Unter Punkt 10 nehmen die Tier- ind Naturschutzbehörden sehr intensiv zum Thema Wildschaden Stellung. Hier ergreifen Sie zumindest bei Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen weitestgehend sogar das Wort für die Jägerschaft, schließlich ist die derzeitige Wildschadensregelung in dem Bereich nicht mehr zeitgemäß. Eigentlich müssten die Jäger froh sein, einen Verbündeten für eine neue landeseinheitliche Wildschadensregelung gefunden zu haben, obwohl dieses Thema nur wenig Berührungspunkte mit den Tier- und Naturschutzverbänden hat.
Sicherlich halten einige Forderungen zum Thema Jagd, Jagdbetrieb und Jagdausübung einer sachlichen und praktischen Prüfung nicht stand und müssen relativiert werden, bzw. den praktischen Bedürfnissen angepasst werden, um die Jagd weiterhin ausüben zu können. Doch Gründe, einen derart agressiven Konfrontationskurs mit den Natur- und Tierschutzverbänden zu fahren, ist auf Basis dieses 12-Punkte-Plans der Natur- und Tierschutzverbände sicherlich nicht mehr zu rechtfertigen
Hier das gemeinsame Informationsschreiben von BUND, NABU, bmt und dem Landestierschutzverband
waidmannsheil
Euer
stefan
Der Beitrag zeigt , dass der Kommentator von Verhältnissen im Ländle wenig Ahnung hat. Von einer starren Blockadepolitik des LJV kann keine Rede. Es geht aber darum , unverschämte Forderungen abzuwehren nach dem Motto "Jäger leisten und bezahlen, Natur-und Tierschutz entscheidet künftig." Außerdem ist offenkundig , dass gerade der Naturschutz an die Jagdabgabemittel will, die ausschließlich von den privaten Jägern im Land erbracht werden. Dabei stört natürlich ein starke Interessenvertretung. Gerade deshalb passt in BW zwischen den NABU und ÖJV ( in BW unter 300 Mitgliedern, LJV fast 30.000 ) im Verfahren kein Blatt Papier.
AntwortenLöschennatürlich haben die Jäger eine starke Blockadehaltung. Das geht schon aus den ersten Gesprächen und Veröffentlichungen auf der Seite des LJV BaWü hervor. Übrigens wie in jedem anderen Bundesland in dem jagdgesetzliche Änderungen diskutiert werden. Die Jäger wollen nichts geändert wissen. Und wenn vom obigen Kommentarschreiber gejammert wird, dass Jäger leisten und bezahlen. Unverständlich, Hobbys kosten nunmal Geld und wem die Jagd zu teuer ist, kann sie ja aufgeben. Es zwingt einen niemand Jäger zu werden.
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