Uferschnepfe mit Küken
Photo: Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
Pressemitteilung
In zwölf
Vogelschutzgebieten in Niedersachsen wird das LIFE „Natur“-Projekt
„Wiesenvogelschutz in Niedersachsen“ (www.wiesenvoegel-life.de) durchgeführt.
Das Projekt wird von der EU gefördert und vom Land Niedersachsen umgesetzt.
Ziel ist es, europaweit im Bestand gefährdete Wiesenvögel wie Uferschnepfe,
Wachtelkönig, Kiebitz, Bekassine, Großer Brachvogel und Rotschenkel zu
schützen, und gerade in Schutzgebieten besonders zu fördern. Dazu sind alle
Beteiligten unter anderem durch die EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet.
Hierzu werden Maßnahmen ergriffen, die den Lebensraum verbessern, wie z. B.
eine angepasste Beweidung oder Mähnutzung auf Grünlandflächen.
Eine besondere
Maßnahme ist auf den Ostfriesischen Inseln Borkum und Langeoog die Kontrolle
eingeschleppter Beutegreifer fernab der Ortschaften, in den
Schutzgebietsflächen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer. Sie
fressen die Gelege und Küken am Boden brütender Vögel und bedrohen damit ihren
Fortbestand. Eingeschleppt bedeutet dabei, dass die Beutegreifer von Natur aus
nicht auf der Insel vorkommen würden. Sie wurden von Menschen auf die Inseln
gebracht, leben jetzt aber nicht mehr in menschlicher Obhut. Dazu zählen z. B.
verwilderte Katzen, Ratten oder Igel. Das Problem eingeschleppter Beutegreifer
tritt als Problem des Artenschutzes weltweit auf, besonders auf Inseln. Es ist
gängige Praxis, in Schutzgebieten den Einfluss dieser Tiere zu kontrollieren,
gerade wenn besonders gefährdete Arten bedroht sind.
Auf den
Ostfriesischen Inseln ist ein Ziel des LIFE-Projektes, die Zahl eingeschleppter
Beutegreifer zu reduzieren. Dies erfolgt u.a.
auf der Grundlage des geltenden Jagdrechtes. Nach § 29 des
Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) ist es gängige Praxis, u.a. wildernde
Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu erlegen, eine gesonderte Genehmigung muss
nicht erteilt werden. Der Jagdschutz gehört zur Hegeverpflichtung der
Jägerschaft und wird landesweit ausgeübt. Die Kontrolle verwilderter Katzen auf
den Inseln stellt daher keine Besonderheit dar. Der Jagdschutz dient also dazu,
eine wertvolle und einzigartige Inselnatur vor negativen, von Menschen
gemachten Einflüssen zu schützen.
Gleichzeitig muss
aber auch die Ursache des Problems, nämlich die unkontrollierte Vermehrung und
Verwilderung von Katzen auf den Inseln behoben werden. Dazu hat der Landkreis
Leer eine Verordnung erlassen, nach der Katzenhalter im Kreisgebiet ihre Katzen
kastrieren und markieren lassen müssen. Hierzu soll von Nationalparkverwaltung,
Stadt Borkum und Tierschutzverein eine Kampagne zur Förderung der
Katzenkastration gestartet werden, wie sie bereits auf Langeoog erfolgreich
praktiziert wird. Es ist geplant, Katzenhalter von der Notwendigkeit der
Maßnahme zu überzeugen und diese finanziell zu fördern. Um das Elend
freilaufender Katzen durch Krankheiten, Parasiten und Unterernährung zu
verhindern, wird auch von Tierschutzorganisationen die Kastration von Katzen
befürwortet.
Die
Nationalparkverwaltung ruft zu einem sachlichen Umgang mit dem Thema auf, damit
die gemeinsame Verantwortlichkeit zum Schutz der Natur im Weltnaturerbe
Wattenmeer auch tatsächlich wahrgenommen werden kann. Bei weitergehenden Fragen
wird gebeten, die Nationalparkverwaltung unter
poststelle@nlpv-wattenmeer.niedersachsen.de zu kontaktieren.
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