Im vorläufig letzten Prozess um die Erschießung des Wachtelrüden Hannibal hat das Amtsgericht Arnstadt dem Halter des Wachtelrüden Hannibal, der anlässlich einer Drückjagd erschossen wurde, einen Anspruch auf Schadensersatz zugestanden.
Das Amtsgericht verurteilte Manfred Ißleib zur Zahlung in Höhe von von 2.029,15 Euro nebst Zinsen an den Halter Nicolai Savov.
Die zugestandene Summe ist sicherlich für den Halter kein Ersatz für seinen erschossenen Hund.
Ein richtungsweisendes Urteil ist es allemal, schließlich waren durch die im Vorfeld der Verurteilung geführten Diskussionen viele Hundeführer unsicher, ob ihre Hunde beim Überjagen auf Drückjagden geschützt sind.
Die Gegner von Bewegungsjagden werden sich wohl in Zukunft genau überlegen, ob sie einen überjagenden Jagdhund erschießen.
Dies ist wohl das wichtigste Ergebnis des Urteils aus Arnstadt.
Das vollständige Urteil aus Arnstadt kann man hier nachlesen.
waidmannsheil
Euer
stefan
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