30.3.10

Nach Jagdunfall in Einhausen: Jäger erhält Strafbefehl

Einer der 2 Jagdunfälle, die sich im Januar 2009 ereigneten, wurde nun vor dem Amtsgericht in Bensheim verhandelt. Genau genommen wurde auf eine Verhandlung verzichtet, es erging ein Strafbefehl.
Interessant ist die Begründung des Strafbefehls: Der Schütze hatte gegen die Anweisungen der Jagdleitung verstoßen und seinen Stand verlassen.
Immer wieder kommt es vor, das Schützen während einer Jagd den angewiesenen Stand verlassen, obwohl sie weder das Gelände, noch die Standorte der anderen Schützen kennen. Das Ignorieren von Anweisungen der Jagdleitung ist auch kein Phänomen von Jungjägern oder unerfahrener Jäger, wie der Fall beweist: Sowohl der Schütze (76 Jahre), als auch eine weitere Jägerin (73 Jahre) hatten die Anweisungen der Jagdleitung ignoriert.
Dieser Unfall wäre vermeidbar gewesen, hätte der Schütze sich strikt an die Anweisung des Jagdleiters gehalten!

Über den Strafbefehl gegen den Schützen, der den tödlichen Unfall verursachte berichtet das Morgenweb, das Onlinemagazin des Mannheimer Morgens.

waidmannsheil

Euer

stefan




Strafbefehl:Bewährung für 76 Jahre alten Jäger
Todesschuss bei Treibjagd: Schütze bestraft
Bergstraße.

Ein öffentlicher Prozess ist dem 76 Jahre alten Todesschützen - nach Absprache mit Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage - erspart geblieben. Stattdessen erhielt er Post vom Amtsgericht Bensheim. Richter Gerhard Schäfer erließ gegen den Landwirt aus Viernheim einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung während einer Treibjagd am 10. Januar 2009 in Einhausen.

Der passionierte Jäger wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wird zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte muss außerdem eine Geldbuße von 7200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hat er sich verpflichtet, seinen Jagdschein abzugeben. Dieser darf ihm vor Ablauf der gesetzlichen Frist von fünf Jahren nicht wieder ausgehändigt werden.

Mit Erlass des Strafbefehls hat sich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegenüber dem 76-jährigen Landwirt bestätigt. Nach dem Ergebnis umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Hessischen Landeskriminalamtes hat der Jäger nach Überzeugung des Gerichts entgegen den genauen Anweisungen des Jagdleiters seinen ihm zugewiesenen Stand verlassen. Danach ging er zirka 80 Meter einen Weg entlang. Gegen 15.15 Uhr gab er zwei Schüsse auf Wildschweine ab. Ein Schuss traf einen Jagdteilnehmer tödlich am Kopf.

Es handelte sich dabei um einen 40 Jahre alten Familienvater aus Leeheim, der noch an der Unfallstelle verstarb. Zunächst hatte die Kripo auch gegen eine 73-jährige Jagdteilnehmerin aus Riedstadt ermittelt, die ebenfalls den Anordnungen zuwider ihren Jagdstand verlassen und in Richtung des Opfers geschossen hatte. Als Täterin konnte sie jedoch ausgeschlossen werden, da sie mit Schrot geschossen hatte, der Getötete aber von einem Kupfermantelgeschoss getroffen worden war.

An der Jagd in Einhausen auf Fasane und Wildschweine nahmen 37 Jäger und zwölf Treiber teil. Das tragische Geschehen vom 10. Januar 2009 war der erste tödliche Jagdunfall im Kreis Bergstraße seit Menschengedenken.

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