Gegen den von der Unteren Jagdbehörde angeordneten Jagdscheinentzug hatte Manfred Ißleib vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Das Verwaltungsgericht Weimar wies die Klage ab und bestätigte nun die Einziehung des Jagdscheins, wobei das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Amtsgericht, sowie die Urteilsbegründung abgewartet hatte.
Gegen das Urteil kann Manfred Ißleib Berufung einlegen
Über das Urteil berichtet das Onlienmagazin "ad hoc news"
waidmannsheil
Euer
stefan
Verwaltungsgericht - Gericht bestätigt Entzug von Jagdschein
Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Entzug des Jagdscheins eines Jagdpächters aus dem Ilmkreis bestätigt. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass der Jäger Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werde, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der Mann hatte im Jahr 2007 einen Hund erschossen, der während einer Jagd im Nachbarrevier in sein Pachtgebiet vorgedrungen war.
Bereits das zuständige Amtsgericht Arnstadt hatte festgestellt, dass der Jäger das Tier «ohne vernünftigen Grund» getötet habe. Daraufhin habe die Untere Jagdbehörde dem Mann für zwei Jahre den Jagdschein entzogen.
Dessen Klage gegen die Entscheidung hat das Verwaltungsgericht nun mit dem Urteil abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Richtig so,
AntwortenLöschenden Hundemördern im allgemeinen, und den Herrn Ißleib hier im besonderen muss ein Riegel vorgeschoben werden, im Interesse der gesamten Jägerschaft, ob man nun für Treibjagden ist oder dagegen.
Wenn es nach mir ginge müsste der Jagdschein lebenslänglich entzogen werden und nicht nur auf einen gewissen Zeitraum.
Unzuverlässig bleibt unzuverlässig.