30.1.10

Der Amoklauf einer Sau in der Eifel wirft Fragen nach der Haftung auf



Die Wiedereinbürgerung von Luchs, Bär und Wolf wird von der überwiegenden Mehrheit der Menschen begrüßt.
Doch das gemeinsame Leben der Wildtiere mit dem Menschen auf engem Raum stößt schnell an seine Grenzen. Dafür braucht es nicht der Wiedereinbürgerung der durch die Zivilisation vertriebender Großraubtiere. Auch das Schwarzwild ist immer häufiger in der Nähe von menschlichen Siedlungen anzutreffen. Wenn dann Schaden angerichtet wird, ist es schnell vorbei mit der Freude über das Wild, das sich seinen verloren gegangenen Lebensraum zurück erobert.
Schnell wird dann darüber diskutiert, wer für die Schäden haftet, die das in die Siedlungen eindringende Wild übernimmt.
Bei aller Freude über die Wiedereinbürgerung unserer ehemals ausgestorbenen Wildtiere, sollte immer auch die Haftungsfrage im Vorfeld geklärt werden.

Bei einem Amoklauf einer Sau in der Eifel standen dann auch schnell die Haftungsfragen im Vordergrund der Tragödie.

Dies wird auch in Zukunft bei der Wiedereinbürgerung anderer Wildtiere eine wichtige Rolle spielen, insbesondere dann, wenn es nicht nur bei Sachschaden bleibt, sondern es auch zu Personenschäden kommt.


Über die Frage, wer für den immensen Schaden haftet, den die Sau bei ihrem Amoklauf in Schleiden angerichtet hat, berichtet das Onlinemagazin der Kölnischen Rundschau

waidmannsheil

Euer

stefan



Fotostrecke des Amoklaufs

Für „herrenloses Wild“ wird nicht gehaftet


Von Ronald Larmann

Für die Schäden, die eine wildgewordene Sau im Haus der Meyers angerichtet hat, kommt deren Hausratsversicherung nicht auf. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wollen die Eheleute einen Anwalt einschalten.

Schleiden - Die Hausratversicherung scheidet schon mal aus. Günter Meyer hat dort gestern nachgefragt, ob sie für den Schaden aufkommt, den eine Wildsau in seinem Haus in Schleiden-Olef angerichtet hat. Meyer: „Das sei nicht versichert, wurde mir gesagt.“

Die trächtige Wildsau war am Freitagnachmittag durch eine geschlossene Glastür in das Haus gerast, hatte dort das Ehepaar Meyer aus dem Mittagsschlaf gerissen und dann im Haus eine Spur der Verwüstung hinterlassen. „Irgendwer muss für den Schaden schließlich aufkommen“, sagt der Olefer, der einen Rechtsanwalt einschalten möchte. Johann Jütten, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Euskirchen, sagt: „Wild ist grundsätzlich herrenlos.“ Demnach bliebe Meyer auf den Kosten sitzen. Aber das Wildschwein soll von einem Hund gejagt worden sein, laut Zeugen habe eine Treibjagd stattgefunden.

Ob der Hundeführer oder die Veranstalter der Treibjagd haftbar seien, kann Jütten nicht sagen. „Das müssen Gerichte klären.“ Mit Wildschäden in Feldern, für die die Jagdpächter grundsätzlich aufkämen, sei dieser Fall nicht vergleichbar. Und bei Zusammenstößen im Straßenverkehr, so Jütten, greife die Kaskoversicherung. Auch die scheide in diesem Fall aus.


Wildtiere und ihre Nähe zu menschlichen Siedlungen:
Auch Spiegel Online berichtet über das Problem von Bären in der Nähe von Siedlungen und deren Einfangen

1 Kommentar:

  1. Jagdpächter sind grundsätzlich haftbar zu machen wenn durch Unterlassung von präventiv Maßnahmen Schaden entsteht.Das aufstellen von Wildfangzäunen vor Jagdsperrgebieten(Wohngebiete)muß zu Pflicht werden.Wer den finanziellen Nutzen hat muß auch Haften.Es ist zu unterstellen das absichtlich, durch geringen Abschuss, der Wildbestand gesteigert wird um das Jagdgebiet aufzuwerten.Es wird durch hohen Wildbestand für die Sonntagsjäger atraktiver.So etwas nennt man Miswirtschaft zu Lasten von Anwohnern,Bauern,Spaziergängern usw.welche mit einer Hege nichts mehr zu tun hat.Der Förster bewältigt die Verwaltungsarbeit und sein Arbeitsgebiet wird gewinnbringend verpachtet.Wo das hinführt kann mann heute sehen.

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