Der LJV Baden-Württemberg droht in einer Presseerklärung mit dem Boykott bei der Wildbergung bei Wildunfällen, wenn es nicht bald zu einer einheitlichen Abschaffung der Jagdsteuer in Baden-Württemberg kommt.
Doch diese Kampagne stößt bei den Kreisjägerschaften und Hegeringen , in denen noch eine Jagdsteuer entrichtet wird, auf wenig Gegenliebe.
Scheinbar hat es sich in den Kreisjägerschaften herumgesprochen, dass jede Kreisjägerschaft selbst in zähen Verhandlungen mit den Kreispolitikern eine Lösung finden muss. Hier gehen die Kreisjägerschaften alle eigene Wege und entwickeln auch eigene Ideen. Von einer sofortigen Abschaffung der Jagdsteuer bis zu Stufenmodellen ist wohl alles möglich.
Auch die anderen Kreisjägerschaften, die noch mit einer Jagdsteuer belastet sind, sollten nicht auf die Unterstützung des LJV setzen, sondern selbst aktiv werden und durch ihren Vorstand beim Kreis Druck machen.
Die Erfolge der Kreise ohne Jagdsteuer beweisen es.
waidmannsheil
Euer
stefan
Über die unterschiedliche Meinung über den Weg zur Abschaffung der Jagdsteuer berichtet das Onlinemagazin der Südwestpresse:
"Druckmittel taugt nichts"
Alb-Donau-Kreis verlangt noch eine Jagdsteuer
- Unfallwild wird entsorgt
Der Landesjagdverband macht Druck gegen die Jagdsteuer und droht damit, künftig keine überfahrenen Wildtiere mehr zu entsorgen. Die hiesigen Jäger machen bei der Kampagne nicht mit - aus Imagegründen. Wer schon einmal mit dem Auto ein Reh oder Wildschwein überfahren hat, der war sicherlich froh, dass er den zuständigen Jäger informieren konnte, der dann das Tier entsorgt und dem Autofahrer eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausgestellt hat.
Wenn es nach dem Willen des Landesjagdverbands geht, könnte diese Leistung der Jäger in manchen Gegenden künftig der Vergangenheit angehören - zumindest dort, wo noch über den Landkreis eine Jagdsteuer erhoben wird. Dort wollen die Jäger den Verantwortlichen "auf den Pelz rücken", heißt es in einer Pressemitteilung des Landesjagdverbands. Wie das aussehen kann, das bekommen einige Kreise bereits mit: Dort verweigern die Jäger konsequent, überfahrene Wildtiere zu entsorgen und überlassen dies den zuständigen Behörden wie den Straßenmeistereien. Den Landkreisen entstehen dadurch je Einsatz Kosten zwischen 100 und 200 Euro, teilt der Landesjagdverband mit. Auf der Alb rund um Laichingen können die Autofahrer nach wie vor auf die Jäger zählen - obwohl in zwei benachbarten Kreisen mit zweierlei Maß gerechnet wird. Während der Kreis Göppingen die Jagdsteuer in diesem Jahr abgeschafft hat, wird sie im Alb-Donau-Kreis noch erhoben. Trotzdem werden sich die Jäger auch zwischen Westerheim und Nellingen weiterhin um die Wildunfälle kümmern. "Wir räumen die Tiere nach wie vor weg", sagt Jörg Bopp, der den Hegering Amstetten leitet.
Dieser umfasst neben Amstetten auch die Jagdgebiete in Urspring, Oppingen, Nellingen und Merklingen. Bopp fürchtet einen Imageschaden, wenn die Jäger ihre Forderungen auf Kosten der Autofahrer durchsetzen wollen. "Das Druckmittel taugt in der Praxis nichts". Der Hegeringleiter geht davon aus, dass auch so im Alb-Donau-Kreis "über kurz oder lang die Jagdsteuer abgeschafft wird". Jörg Bopp macht allerdings keinen Hehl daraus, dass das Entsorgen der überfahrenen Wildtiere "mit jeder Menge Geschäft" verbunden ist. Die Tiere müssten entweder vergraben oder zu einer Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden. Zudem sei nicht jeder Jäger erfreut, wenn er mitten in der Nacht wegen eines Wildunfalls angerufen werde. Auf der gleichen Wellenlänge wie Jörg Bopp funkt der Geschäftsführer der Jägervereinigung Ulm, Ottmar Isser. Er weiß nur von einem Hegering im Altkreis Ulm ("und der liegt anderswo"), in dem die Jäger das Unfallwild nicht mehr entsorgen würden.
Selbstverständlich kämen aber dort die Jäger, wenn das angefahrene Tier noch lebe und es von seinen Qualen erlöst werden muss. Auch wenn sich nur wenige Jäger im Alb-Donau-Kreis der Landeskampagne angeschlossen haben, plädiert Geschäftsführer Isser dafür, die Jagdsteuer abzuschaffen. Diese richtet sich nach der Größe des Jagdbogens und macht kreisweit insgesamt etwa 60 000 Euro aus. Die Steuer stamme noch aus einer Zeit, als die Jägerei von einem elitären Kreis betrieben wurde, sagt Isser. Das Bild habe sich in der Zwischenzeit grundlegend geändert - heutzutage kämen die Jäger aus allen Bevölkerungsschichten und würden zahlreiche Leistungen für die Allgemeinheit kostenlos erbringen. Neben der Entsorgung des Unfallwilds zählen hierzu etwa die Bekämpfung der Tierseuchen und die Reduzierung von Wildschäden.
Jagdsteuer
AntwortenLöschenIm "Deutschen Jagdrechtstag", der Fachvereinigung nahezu aller Jagdrechtsexperten, haben wir herausgearbeitet, dass die Jagdsteuer verfassungswidrig ist. Wir Jagdrechtler wissen das also längst - wer es allerdings nicht kapiert und deshalb mit schöner Regelmässigkeit anders entscheidet, sind die deutschen Gerichte.
Aber dennoch muss man immer wieder dagegen angehen. "Steter Tropfen..." usw. Vielleicht siegt ja mal die Vernunft über Schablonendenken.
Weidmannsheil
Dr. Wolfgang Lipps