Dass kleine Vorfälle oft eine große Wirkung haben können, weiß jeder, der sich mit juristischen Fällen schon einmal beschäftigen musste.
Der Fall des "Elmshorner Marderproblems", dass ein Jäger für einen genervten Hausbesitzer durch eine Marderfalle lösen wollte, kann sich zu einem Präzidenzfall für die gesamte Jägerschaft werden.
Ob die Falle unsachgemäß aufgestellt war, oder ob eine Falle benutzt wurde, die nicht erlaubt ist, oder ob es sich um einen absoluten Einzelfall handelte, dass der Marder nicht sofort tot war, sondern qualvoll verendete, muss noch geklärt werden.
Fakt ist aber, dass nun eine richterliche Entscheidung ansteht, ob bei der Fallenjagd in der Form, wie sie in Elmshorn ausgeübt wurde, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde, oder nicht.
Wir Jäger sollten dem entgegenwirken und die Fallenjagd nur Jagdaufsehern und Berufsjägern zugestehen. Die in den Jägerprüfungen gelehrte Handhabung von Fallen reicht dazu nicht aus. Nur wer als Jäger einen Fallenlehrgang nachweisen kann, hat das Recht, die Fallenjagd auszuüben.
Hier sollten die Jagdverbände schnell handeln.
waidmannsheil
Euer
stefan
Über die Fallenjagd mit Folgen berichtet das Onlinemagazin der Schleswig-Holsteinische Zeitung:
Tod eines Marders - Fall für die Justiz
Der gewaltsame Tod eines Steinmarders bei Elmshorn sorgt für Aufregung unter Tierschützern und wird ein Fall für den Staatsanwalt: Das Tier war in eine Fangfalle geraten und qualvoll verendet.
2009 begann für Ole-Christian Kremer (37) mit einem Schock. In der Neujahrsnacht wurde der Elmshorner gegen 4 Uhr von einem Steinmarder geweckt: Das Tier schrie vor Schmerzen; es war mit den Vorderläufen in eine Schlagfalle aus Stahl geraten und verendete dort qualvoll.
Der Fall, der sich in Raa-Besenbek bei Elmshorn ereignete, hat jetzt ein juristisches Nachspiel. Kremer hat bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe Anzeige gegen den Aufsteller der Falle gestellt. "Diese Jagdmethode ist verwerflich, weiteres Unheil muss verhindert werden", sagt Kremer. Nachbarn hätten die Schreie des Steinmarders bereits Stunden zuvor gehört, aber nicht zuordnen können. Auch in früheren Nächten seien ähnliche Laute zu hören gewesen, berichtet Kremer, der Silvester bei seinen Eltern verbrachte.
Nabu kritisierte die Aktion als "grausam" und "ethisch bedenklich"
Der Fall ist Wasser auf die Mühlen des Naturschutzbundes (Nabu). Die Organisation hatte die Fangjagd wiederholt als "grausam" und "ethisch äußerst bedenklich" kritisiert. "Der Fang von Raubsäugern mit Abzugseisen birgt für das Tier die Gefahr großer Leiden", sagt Nabu-Sprecher Ingo Ludwichowski. Bereits im vergangenen November habe man darauf hingewiesen - der neue Fall sei ein weiterer Beweis, dass "Fallen nicht so selektiv fangen wie behauptet". Ludwichowski: "Die Grundstücksbesitzer, die den Fallensteller beauftragt hatten, wollten wohl ihren lästigen ,Hausmarder' loswerden."
Die Fangjagd ist nach dem Bundes- und dem Landesjagdgesetz zulässig. Sie muss nicht im Einzelfall genehmigt werden. Allerdings muss der Jäger eine Prüfung zum Aufstellen der Fallen ablegen. Außerdem sind die Geräte regelmäßig zu kontrollieren.
Die Tiere verhungern, verdursten oder verbluten
Die Gefahr der Quälerei schließt das nicht aus. Die Konstruktion bringt sie mit sich: Die Fangfallen schließen sich gewöhnlich nur um die Pfoten oder Vorderläufe - mit fatalen Folgen: die Tiere verhungern, verdursten oder verbluten, nachdem sie sich in Todesangst die eingeklemmte Pfote abgebissen haben.
Christian Seyfert, Sprecher des Kieler Ministeriums für Landwirtschaft, fand den Vorfall bei Elmshorn "sehr bedauerlich". Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts könne man aber leider nicht näher Stellung nehmen. "Die Fangjagd ist ein legitimer Teil der Jagdausbildung. Sie ist insbesondere für die Regulierung des nachtaktiven Raubwildes, welches mit Schusswaffen nur begrenzt bejagbar ist, erforderlich." Der Landesjagdverband will deshalb an der Fangjagd festhalten. Die Tierärztliche Hochschule Hannover habe in einer Studie ermittelt, dass es in 98,8 Prozent der mit dieser Methode gefangenen Tiere einen schnellen Tod gegeben habe, argumentieren die Waidmänner. Diese Quote könne man mit einer Schusswaffe nicht erreichen.
Dass aber auch Haustiere durch die Fallen gefährdet werden können, zeigt ein anderer Fall aus Schenefeld im Kreis Steinburg. Dort war am ersten Weihnachtstag ein Kater in eine Tellerfalle geraten. Der Stubentiger wurde von einem Jäger befreit und befindet sich auf dem Weg der Besserung.
In Bayern darf die Fallenjagd bereits heute nur dann durchgeführt werden, wenn ein spezieller Fallenlehrgang absolviert wurde. Dies wird auch beim bestehen der Jägerprüfung in den bayerischen Jagdprüfungszeugnissen gesondert aufgeführt.
AntwortenLöschenDer separate Fallenlehrgang hat m.E. auch durchaus seine Existenzberechtigung.
Zunächst einmal sollte man mit dem, was da als Tatsachen dargestellt wird, sehr vorsichtig umgehen. Es mehren sich Hinweise, dass es gar nicht so gewesen ist, gewesen sein kann, wie dargestellt. Im übrigen ist die Fangjagd welt- und europaweit völlig unstreitig: seit 98 gibt es eine entsprechende Übereinkunft zwischen EU, Russland und Kanada. Seitdem sind Jäger in Schleswig-Holstein im Rahmen einer Zusatzausbildung besonders qualifiziert, die Fallen registriert und technisch abgenommen. Hintergrund dieser Presseaktion ist die Enttäuschung des NABU, dass er mit seinen Argumenten kurz vor Verlängerung der Fangjagdverordnung durch den Minister nicht überzeugen konnte. Nun wird versucht,über angeblich spektakuläre Vorfälle Stimmund in der Bevölkerung bzw. Öffentlichkeit zu machen.
AntwortenLöschenWolf
Tellereisen sind in D verboten!
AntwortenLöschensiehe auch:
AntwortenLöschenhttp://www.agnj-sh.de/meldungenundbrennpunkte/054c609b9411c1d01/index.html