Der Prozess gegen einen Jagdpächter in Aachen wegen der Tötung geschützter Greifvögel hatte für großes Ausehen gesorgt.
Mit einem äußerst gnädigen Urteil kam der Jagdpächter nun davon, weil man ihm bis auf einen Fall keine Tötung nachweisen konnte.
waidmannsheil
Euer
stefan
Über den Prozessausklang berichtet das Onlinemagazin der Aachener Zeitung
Aachen/Düren.
In dem Prozess um Greifvogeltötungen hat das Amtsgericht Aachen einen Jagdpächter am Montag zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt.
Das Gericht befand den 65-Jährigen der Tierquälerei und des Nachstellens streng geschützter Tiere in einem Fall für schuldig. In allen anderen Fällen wurde er mangels Beweisen freigesprochen. Ein Bonner Komitee gegen den Vogelmord hatte seit 2007 über 80 Vogelkadaver im Jagdrevier des Angeklagten sowie in der direkten Umgebung im Kreis Düren gezählt.
Das Gericht sprach von einem «suspekten Verhalten des Angeklagten». Sein Motiv sei gewesen, Greifvögel als Konkurrenten bei der Jagd auf Rebhühner und Fasane auszuschalten. Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht alle Vorwürfe bestritten.
Update:
Dem Jäger wurde mittlerweile auch der Jagdschein nicht verlängert. Auch mit seiner Klage gegen die Nichtverlängewrung war er erfolglos.
Dazu der Bericht des Onlinemagazins der Aachener Zeitung
Dieses Urteil ist eine Lachnummer und wird den Schutz unserer einheimischen Greifvögel sicher nicht fördern.
AntwortenLöschenWaidmanns- & Falknersheil