Die öffentliche Empörung der Hundeführer über die Nichteröffnung eines Strafverfahrens gegen Manfred Ißleib, der den Wachtelrüden Hannibal anläßlich einer Bewegungsjagd vorsätzlich erschoss, zeigt erste Erfolge.
Nachdem sich die Erfurter Staatsanwaltschaft auf Grund des öffentlichen Drucks dazu entschlossen hatte, den Vorgang erneut zu prüfen und das Verfahren wieder aufgenommen hat, soll sie nun aus gut unterrichtet Kreisen gegen Herrn Manfred Ißleib einen Strafbefehl in Höhe von 2000,- Euro beim Amtsgericht Arnstadt beantragt haben.
Zwar ist Manfred Ißleib mit diesem Strafbefehl nicht vorbestraft, der Strafbefehl reicht aber aus, um eine Zivilklage wegen Sachbeschädigung und Schadenersatz einzureichen, die aufgrund des rechtskräftigen Strafbefehls dann hinlänglich Aussicht auf Erfolg haben wird.
Es zeigt, dass die Jägerschaft, steht sie geschlossen zusammen, einiges bewirken kann. Dies alleine, weniger das geringe Strafmaß, soll Ansporn sein, auch zukünftig mehr Geschlossenheit zu zeigen. Die Hundeführer haben hier einen Anfang gemacht.
waidmannsheil
Euer
stefan
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