Das Abhalten von Bewegungsjagden hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
Die Befürworter dieser Ansitzjagden sehen in ihnen die einzige Möglichkeit, den überhöhten Wildbestand in den durch Naturverjüngungen schwer zu bejagendenden Revieren zu reduzieren.
Aber diese Art der Bejagung stößt innerhalb der Jägerschaft auch auf erheblichen Widerstand, da insbesondere die Pächter kleinerer Reviere darin eine unzumutbare Belastung ihrer Reviere durch überjagende Hunde sehen.
Immer wieder kommt es zu (verbalen) Drohungen der Gegner dieser Bewegungsjagden, überjagende Hunde als wildernde Hunde zu erschießen.
Nun kann man unseren Jagdhunden viel beibringen, aber mit einer Revierkarte kann auch bis heute kein Stöberhund etwas anfangen.
Jedem Jagdhundehalter, der über einen weitjagenden Stöberer verfügt, beschleicht immer ein mulmiges Gefühl, wenn er anlässlich einer solchen Bewegungsjagd seinen Hund schnallt. Insbesondere, wenn der Jagdleiter vor Beginn der Jagd auf Reviernachbarn hinweist, die bereits mit der Erschießung überjagender Hunde gedroht haben, um das Abhalten der Jagd zu unterbinden.
Und nun wurde wahr, wovor wir Hundeführer uns alle fürchten:
Der Jäger Manfred Ißleib aus Ilmenau setzte seine Drohung in die Tat um. Er erschoss vorsätzlich nur 150 Meter von seiner Reviergrenze einen überjagenden Wachtelrüden.
Nun fragt man sich, was machte Manfred Ißleib anlässlich der Bewegungsjagd seines Reviernachbarn direkt an der Grenze?
Immer wieder hört man, dass die Gegner dieser Bewegungsjagden gerne als "aktive Zaungäste" an der Bewegungsjagd teilnehmen. Sie besetzen die an der Reviergrenze befindliche Sitze zum Zeitpunkt der Bewegungsjagd und wollen "Abstauben".
Scheinbar war Manfred Ißleib derart unzufrieden über seine erfolglose "Jagdteilnahme", dass er seinen Zorn am überjagenden Wachtelhund ausließ. Anders ist wohl nicht zu verstehen, dass er unverhohlen seine vorsätzliche Tat dem Halter des Wachtelrüden gegenüber zugab.
Auch bei der Vernehmung durch die Polizei schämte er sich nicht zuzugeben, den Hund wegen Wilderei vorsätzlich und keines Falls versehentlich erschossen zu haben.
Der Fall wird wohl ein gerichtliches Nachspiel haben. Aber völlig unabhängig davon wird es die Diskussion über Bewegungsjagden weiter anheizen.
Über das Für und Wider dieser Art der Bejagung kann man unterschiedlicher Meinung sein. Dass dieser Streit aber nun auf dem Rücken der Hunde ausgetragen werden soll, gibt der Diskussion eine Schärfe, die wohl kein Jäger will.
Das disziplinlose Verhalten des Herrn Manfred Ißleib sollte meiner Meinung nach einen lebenslangen Jagdscheinentzug zur Folge haben. Sollten die Gerichte aber ein milderes Urteil finden, sollte es keinen Jagdpächter geben, der solch einem verrohten Menschen noch einmal eine Jagdmöglichkeit einräumt.
Der Halter des Wachtelrüden schrieb mit Verbitterung und Trauer den folgenden Nachruf auf seinen treuen Begleiter.
Allen Gegnern der Bewegungsjagden, die mit der Erschießung der überjagenden Hunde drohen, sollten sich bewusst sein, was sie uns Hundeführern antun, wenn sie ihre Drohung wahr machen.
waidmannsheil
Euer
stefan
Halali oder setzt dem Wahnsinn ein Ende
Heute ist der 17. November. Ein guter Tag für uns Hunde. Es ist mein Tag. Mein Herr rüstet zur Jagd. Wir steigen ins Auto und fahren zum Parkplatz „Kickelhahn“. Dort muß ich warten, bis die Menschen endlich fertig sind mit ihrem Gerede von Freigaben und Sicherheit für Mensch und Hund. Schließlich fahren wir ins Wald. Wir steigen aus, die Jäger machen sich fertig. Noch bin ich an der Leine. Aber gleich, gleich bin ich frei und ich jage so gern. Ich bringe das Wild für Herr und seine Freunde vor die Läufe. Das ist mein Job als Wachtelhund. Den mache ihn gern. Ich bin dafür zwei Jahre in die Jagdschule gegangen und habe vielen Prüfungen ablegen müssen.
Es ist ein guter Tag. Der Schnee liegt hoch. Ich kann zeigen was in mir steckt. Ich fühle mich jung, frisch und voller Kraft Hach, diese schöne Gerüche überall. Heute Nacht waren die Sauen hier und haben alles umgewühlt. Ja und hier kreuzt unsern Weg eine frische Rehwildfährte. Mensch, bin ich aufgeregt.
Endlich darf ich von der Leine und los geht's. Ich drehe eine Runde und habe sofort Wild in der Nase. Rotwild. Also dann mal los! Ich darf aber nur dort jagen, wo die Menschen sind. Das habe ich so gelernt. Man sagt, ich bin bogenrein. Ich laufe an einer Kanzel vorbei, dort oben sitzt ein Mensch. Er hilft mir bestimmt. Es blitzt und donnert. Dies ist mir wohl vertraut. Doch plötzlich durchfährt ein Schmerz meinen Körper und mir wird so schwer ums Herz. Nach dreißig Schritten schwinden mir die Kräfte. Ich falle auf die Seite, kann nicht mehr atmen. Meine letzten Gedanken gelten meinem treuen Herr. Ich schaffe es nicht mehr bis zu ihm. Und ich habe doch nie versagt. Was wird er über mich denken?
Warum galt dieser Schuss mir? Wieso tut ein Jäger das? Fragen, mit denen die Menschen sich auseinander setzen werden.
Ich bin jetzt im Himmel angekommen. Es gibt hier viele meiner Kameraden. Nicht alle sind den Weg eines natürlichen Todes gegangen. Nein, manche haben ehrenhaft im Kampf mit einer Sau den Kürzeren gezogen. Aber es gibt auch einige, die so wie ich gemeuchelt wurden. Wildernde Hunde nennen die Jagdpächter dies.
Was wird wohl mein Herr dazu sagen? Wie wird er sich verhalten? Wir er meinen Tot sühnen wollen? Wird er dem Täter verzeihen? Gibt es überhaupt Gerechtigkeit?
So liege ich ruhig nahe dem Steinbachtal auf rotem Schnee des Stadtwaldes von Ilmenau.
Jägerlein, wer Du auch sein magst. Du hast den Deinen einen schlechten Dienst erwiesen. Was hat Dich so zu einer Tat bewegt? Ich glaube nicht, daß Dein Herz für uns Hunde nichts übrig hat. Aber Dein Verstand scheint vernebelt. Jagdgrenzen, die Du festlegst, kann ich nicht wissen. Wegen 100 Meter in Deinem Revier, hast mich mit dem Tode bestraft. Ist es der Jagdneid oder die blanke Gier, die Dich leiten? Anders kann ich mir Deine haßerfüllte Tat nicht erklären.
Mein Herr hat Deinen Schuß und mein Klagen an diesem wildstillen Tag gehört. Er rannte mir zur Hilfe. Er sah Dich davonschleichen. Dann stand er Dir gegenüber, fragte Dich Manfred I., warum Du auf mich geschossen hast. Du hast ihm nur höhnisch ins Gesicht gegrinst. „Weißt du was wildernde Hunde sind?", hast Du gesagt und bist davongekrochen. Du entziehst Dich so jeder Verantwortung. Gesetze der Menschen und Regeln des Waidwerks scheinen für Dich nicht zu gelten. Du kennst die Kniffe, daß, auch wenn ein solcher Fall zur Anzeige kommt, er mangels an Beweisen eingestellt werden muß.
Du hast die Achtung vor Dir verloren, denn Du achtest Andere nicht. Du richtest die Waffe gegen mich, Du schießt auf mich, obwohl Du das gesetzlich nicht darfst. Niemand darf Dich in Deinem Machtbereich stören. Was hast Du als nächstes vor? Auf Pilze sammelnde Kinder zu schießen?
Nach zwei Stunden erst kam die Polizei. Sie haben den Fall aufgenommen.
Das für die Jagd verantwortliche Forstamt wird sagen, daß diese schriftlich auch Dir entsprechend angemeldet war. Du hast vorab weder schriftlich noch mündlich Deinen Unmut gegenüber einer ordnungsgemäßen Ansitzdrückjagd im Landeswald bekundet.
Jeder hundeführende Jäger wird Dich nun verachten. Du mußt nicht bestraft werden, denn Du bist es schon. Du stehst mit Deiner Tat abseits. Wir treffen uns bald wieder. Hab keine Furcht. Ich werde Dich nur verbellen, mit Standlaut, damit alle wissen wo Du bist.
Hannibal St. Gangloff
Update
Wichtiger Hinweis durch den LJV Thüringen:
Sehr geehrter Weidgenosse Fügner,
im Landesjagdverband Thüringen e.V. gibt es zwei Jäger gleichen Alters mit dem Namen Manfred Ißleib! Ich möchte darauf hinweisen, dass der Vizepräsident des Verbandes, Herr Manfred Ißleib, wohnhaft in 98711 Frauenwald, Allzunah 11 (ist ebenfalls im Ilmkreis), nicht identisch ist mit der Person, die den Wachtelhund bei der Stöberarbeit getötet hat. Also bitte den Aufruf nicht pauschalisieren !
Mit freundlichen Grüßen
u. Weidmannsheil
Frank Herrmann
Geschäftsführer
Landesjagdverband Thüringen e.V.
Frans-Hals-Straße 6c
99099 Erfurt
Es wäre mir lieb, wenn man in diesem Zusammenhang die Bezeichnung "Jäger" durch "Schütze" oder auch ""Schießer" ersetzen würde.
AntwortenLöschenJäger machen so etwas nicht.
danke, stefan, dass du den fall hier einbringst.
AntwortenLöschenbitte übermittel dem halter unbekannterweise mein mitgefühl und mein entsetzen.
ich habe grosse achtung vor der weise, wie sich der halter versucht, mit dem vorkommnis auseinader zu setzen.
sehr wahrscheinlich hätte ich diese disziplin nicht -schon beim lesen werde ich richtig stinkig wütend. ich würde rasen vor wut.
dieses verrohte subjekt ist eine schmach für die gesamte jägerschaft - ich kann nur hoffen, dass er auf offiziellem wege ganz empfindlich zur rechenschaft gezogen wird.
traurige + zornige grüsse
ulrike m-o
Mir stellt sich die Frage:
AntwortenLöschenWarum hat der LJV den Schützen Manfred Ißleib noch nicht aus dem Verband geworfen?
Gibt es da kein Ausschlussverfahren?
Oder halten die "Funktionäre" das Verhalten nicht für "ausschlusswürdig"?
MZ
Zunächst einmal möchte ich dem Hundeführer gegenüber mein Mitgefühl für seinen tiefen Schmerz und seine sicher ohnmächtige, gleichwohl aber berechtigte Wut ausdrücken - bin selbst Rüdemann.
AntwortenLöschenSodann möchte ich zu Herrn Herrmanns wichtiger Mitteilung und seiner offenkundigen Sorge, das Präsidiumsmitglied Ißleib könne nun weniger Jagdeinladungen erhalten Stellung beziehen, die ich auch an alle organisierten Jäger richte:
Sehr geehrter Herr Verbandsgeschäftsführer, Ihre Sorge um die durch Namensgleich-heit naheliegende unberechtigte Vorverurteilung Ihres Vize-präsidenten durch Herrn Fügners Aufruf kann ich zwar nachvoll-ziehen, aber nicht billigen. Denn dass es zu einer Verwechslung Ihres Vizepräsidenten mit dem anderen Jagdscheininhaber Ißleib überhaupt kommen kann, ist ein hausgemachtes Problem. Die Organisationen Jagdverbände übernehmen vielfach gesetzliche und behördliche Aufträge auch deshalb, weil sie so etwas wie eine Einrichtung der Selbstkontrolle darstellen. Nicht von Ungefähr unterhalten sie deshalb auch eine Ehrengerichtsbarkeit. Wenn es der LJV Thüringen trotz des bislang 3 Wochen zurückliegenden Falles daher nicht geschafft hat, den Todesschützen Ißleib vor ein Ehrengericht zu stellen, dass - sollten die Fakten so liegen, wie von Herrn Fügner dargestellt - dann zu urteilen hätte, ob es ein Mitglied, das die Tötungserlaubnis wildernder Hunde durch Schießen eines eindeutig erkennbaren arbeitenden Jagdhundes deutlich überschreitet, weiter in seinen Reihen dulden will, hat der Verband selbst zu verantworten. Und wenn sein Geschäftsführer in dieser Sache nicht die Notwendigkeit empfindet, dem Ausdruck seiner durchaus verständlichen Sorge zunächst den des Bedauerns über den Vorgang voranzustellen, zeugt dies ebenfalls nicht unbedingt von einem ausgeprägteren Sensus für die Befindlichkeiten der eigenen Klientel, die zu kennen und deren Interessen man zu vertreten beansprucht.
Deswegen sind es letztlich wir Jäger auch selbst Schuld, wenn wir eine Vertretung haben, die wir bemängeln - wir regen uns über so vieles auf, was in der Zeitung steht, was unsere Verbände mit unseren Interessen tun und so weiter und so fort....
Aber kündigen wir mal ein Abo oder eben eine Verbandsmitgliedschaft? Das tun nur die wenigsten von uns -weswegen wir uns mehrheitlich dann auch nicht über die Qualität unserer Vertretung wundern dürfen; sie müssen ja nach guter demokratischer Tradition annehmen, dass sie es richtig machen, wenn sie eine große Mehrheit von uns in der Mitgliederkartei haben...
Und schlussendlich kann ich auch Ulrike nur zustimmen - Respekt für die Art, in der sich der Halter mit der Handlung des Schützen auseinandersetzt. Dessen 'dreckiges Grinsen' hätte manch einer schlicht mit dem Gewehrkolben quittiert - und im Affekt sogar auf richterliche Milde hoffen können. Bei aller persönlicher Abscheu gegenüber Gewalt jedenfalls ganz sicher mit größerem Verständnis meinerseits, als für die Haltung des Schützen oder seines offenkundigen ja-immer-noch-Jagdverbandes.
Frank
Hallo, Frank,
AntwortenLöscheneigentlich hast Du Recht.
Ich rufe hiermit alle Hundeführer auf, sämtliche Einsätze in Thüringen solange zu boykotieren, bis der Landesverband seinen Handlungsspielraum ausschöpft.
Schweißhundeführer sind hiermit aufgerufen, solange auf eine dem Wert ihrer Arbeit entsprechenden Aufwandsentschädigung zu bestehen, bis der LJV reagiert.
Kollegen und Rüdemänner,
wenn wir hier und in diesem Fall keinen Schulterschluß zeigen, kann es morgen einer unserer Hunde sein!
Wir sind gefordert, zu handeln!
Mir ließ die Frage, was der LJV Thüringen nun unternimmt, keine Ruhe.
AntwortenLöschenUnd da heute die Vorstandssitzung des LJVT ist, rief ich mal beim Geschäftsführer, bzw. dessen Geschäftsstelle, an.
Da antwortete ein "Sachbearbeiter", der von nichts weiß und "auch wenn er etwas wüsste, nichts sagen würde".
Nein, sein Name ist nicht Hase.
MZ
Hallo Stefan,
AntwortenLöschenDanke dass Du solche Sachen publik machst!
Mehrfach wurde mir und Jagdfreunden von neidischen "Waidgenossen" zugetragen dass Sie meine/Ihre Hunde (wenn sie überjagen würden) abknallen oder totschlagen würden.
Sie sich dann aber nicht schämten sich an die Grenze zu stellen und überwechselndes Wild erlegten!
Am Stammtisch brüsten sich gerade solche Exemplare gerne über Ihre doch so ehrenhafte "Waidmännischkeit".
In meinen Augen gehört der Jägerschaft prinzipiell der Abschuß von Haustieren UNTERSAGT!
Für Fälle der Wilderei gibt es
Fotoapparat, Handy, Polizei, Ordungsamt...den Hilfssheriff Jäger braucht NIEMAND mehr!
Lieber Herr Frank Herrmann!
Ich bin ja gerührt wie sie sich darum einsetzen dass keine Personenverwechslung mit Ihrem Vize Präsidenten stattfindet.
Als Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Thüringen hätte ich mich bei dieser Gelegenheit eventuell zudem zu einem solchen Vorgehen "an sich" distanziert.
Egal welcher Landesverband!
Solch "JÄGER" brauchen wir nicht!
Urmund
Es wird sich wie in anderen ähnlichen Fällen alles in Wohlgefallen auflösen.
AntwortenLöschenWenn die Jägerlobby kein Interesse am Fall hat und die Staatsanwaltschaft, in erster Ebene die die unterer Jagdbehörde, nicht entsprechend berät, geschieht nichts! Wetten!
Kenne da einige Fälle da ging nur zivilrechtlich (z.B 2000 Mark Schadensersatz) etwas. Dem Schießer ist in diesem Fall nichts geschehen. War ja auch Hegeringleiter und Träger etlicher Ehrenabzeichen!
Mafiöse Strukturen und Selbstgerechtigkeit an allen Ecken und Enden! Leider!
Wie ist der Stand der Dinge?
AntwortenLöschenGibt es eine Anzeige?
Beschäftigt sich ein Staatsanwalt damit?
Der Staatsanwalt hat das Verfahren
AntwortenLöscheneingestellt, also freie Büchse für
alle Haderlumpen auf unsere Jagd-
hunde. Armes Deutschland, wo werden
wir noch hinkommen.
Ein Jagdpächter und Wachtelzüchter
Bei solchen Staatsanwälten,Richter und Jagdscheininhabern braucht man sich nicht wundern wenn die Selbstjustitz um sich greift.
AntwortenLöschenEin alter Spruch der sich mir in seiner Richtigkeit wieder einmal bestätigt:
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justitz!
Eine Schande für jeden der sich der Gerechtigkeit und Ehre verschrieben hat!
Weiter oben hab ich schon geschrieben, dass viele immer noch ihre wohlwollenden Illussionen bez. des Deutschen Waidwerkes pflegen.
AntwortenLöschenSchaut doch mal genau, ohne jägergrüne Brille, auf dieses "Werk"!
Haltet mal die Spiegel vor! Und dann kommt einen das Grausen ob der Verkommenheit der Edlen Kunst des Deutschen Waidwerkes.
Hans
Jagd ohne Hund ist Schund
AntwortenLöschenDie Hundeführer unter den Mitgliedern des LJVT sollten hier einmal klar stellen, von welchen Geldern der LJVT existieren kann, notfalls mit Austritt aus diesem Verein drohen. Dieses Verhalten ist eine bodenlose Frechheit gegenüber jedem, der sich die Mühe macht einen Hund zu führen, auszubilden und zu versorgen.
Dem betroffenen Hundeführer spreche ich mein tiefstes Mitgefühl aus.
ich finde es als stöberhundführer schade das von seitens des ljv thüringen nichts unternommen wurde ausser einer berichtgung des namens.auf meine anfrage wegen ausschluss des schützen wurde ich durch f.h.belehrt.
AntwortenLöschenwas muss passiern,das etwas passiert?
euer krappi
Der Hund war doch sowieso eine hässliche Töle. Perfekte Gelegenheit sich einen anständigen anzuschaffen.
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