Ein Urteil zur Schadensersatzpflicht des Amtsgerichtes Schmallenberg wird weitreichende Folgen für die Wiedereinbürgerung der Wisente im Sauerland haben.
Die Auswilderung des Wisents im Sauerland sorgt für den ersten Wildschadensersatzprozess
Foto: wikipedia
Normalerweise kann ein Grundstückseigentümer den Jagdpächter oder die Jagdgenossenschaft für eventuell anfallende Wildschäden haftbar machen. Doch dass ein Waldbesitzer es im Sauerland geschafft hat, den Förderverein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. zur Begleichung seiner Schälschäden heranzuziehen, wird nicht nur für die Wisenteinbürgerung, sondern auch für andere Einbürgerungsmaßnahmen weitreichende Folgen haben.
Mehr noch: Das Amtsgericht Schmallenberg ist der Meinung, dass der Verein als Verantwortlicher des Wisentprojektes nicht nur die Schäden zu ersetzen hat, sondern auch Wildschadensverhinderungsmaßnahmen einzuleiten hat und diese vom Verein zu bezahlen sind.
Vereine und Naturschutzorganisationen sollten sich dieses Urteil des Amtsgerichtes Schmallenberg sehr genau durchlesen. Insbesondere dann, wenn sich Naturschutzorganisationen für die Wiedereinbürgerung von Tierarten stark machen, die in unserer Kulturlandschaft verschwunden sind. Der Grund für ihr Verschwinden liegt in der Regel in den nicht mehr hinnehmbaren Schäden, die diese Tiere angerichtet haben, als sie noch in unserer Landschaft lebten, als diese sich von der Wildnis zur Kulturlandschaft veränderte. Insbesondere für die Wiedereinbürgerung des Bibers und des Wolfes, die von vielen Naturschutzorganisationen uneingeschränkt gefordert wird, sollten dafür verantwortliche Vereine gegründet werden. Diese Vereine müssten dann Lebensräume festlegen, in denen diese Tiere leben dürfen, aber auch die Verbreitung der Tiere kontrollieren, sowie die Haftung und Schadensverhinderung bei Schäden durch diese Tiere übernehmen. Viele Wiedereinbürgerungsprojekte würden dann auch unter Schadensersatzgesichtspunkten gesehen, was bisher weitestgehend unterbleibt.
Hier der Bericht zum Schadensersatzprozess im Sauerland:
Rückschlag für Wisentprojekt
In der Wisentwelt Wittgenstein rumort es gewaltig: Die Urwald-Rinder, die erst vergangenes Jahr testweise bei Bad Berleburg ausgewildert wurden, dürfen Privatwald im benachbarten Hochsauerland ab sofort nicht mehr betreten. Sollten Tiere der freilaufenden Wisent-Herde dennoch dort auftauchen, droht dem Trägerverein der Wisentwelt als „Eigentümer und Halter“ ein Ordnungsgeld bis zu 25 000 Euro oder gar Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Erster Vorsitzender des Vereins ist Bad Berleburgs Bürgermeister Bernd Fuhrmann
Den vollständigen Bericht über das Urteil kann man im Onlinemagazin der Westen nachlesen.waidmannsheil
Euer
stefan
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