Von der Schutzkleidung bis zum Hund: Die Arbeit nach dem Schuss auf Schalenwild heute hat mit der Arbeit des Hundeführers von einst nichts mehr gemeinsam Photo: Schweißhundestation Alb-Schurwald |
Wenn bei der Jagd über Neuerungen diskutiert wird, ist die Jägerschaft mit dem Begriff Waidgerechtigkeit als Grund für die Ablehnung schnell zur Hand. Dass es zwischen der waidgerechten Jagd einerseits und der tierschutzgerechten Jagd andererseits elementare Unterschiede gibt, ist vielen Jägern auch heute noch nicht bewusst. Dies wird insbesondere beim Wandel in der Nachsuchenarbeit deutlich.
Der "rechtsunbestimmte" Begriff der Waidgerechtigkeit
Obwohl dieser Begriff auch im Jagdgesetz vorkommt, sollte jeder Jäger wissen, dass es sich bei der Waidgerechtigkeit um einen "rechtsunbestimmten" Begriff handelt und bestenfalls im Bereich der Jagdphilosophie Anwendung finden sollte, aber keinesfalls hat dieser Begriff etwas in Gesetzestexten zu suchen.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber beschlossen, um die Diskussion mit den Jägern und ihrem zunfteigenen Begriff der Waidgerechtigkeit zu umgehen, dass das Tierschutzgesetz auch auf die Jagd Anwendung findet. Damit ersparte sich der Gesetzgeber die aufwendige Diskussion mit den Jäger, wäre es zur Streichung des Begriffs aus den Jagdgesetzen gekommen. Viele Jäger aber ignorieren diese Gesetzesänderung und berufen sich bei ihrem Handeln immer noch auf die Waidgerechtigkeit, obwohl es sich beim Tierschutz um ein übergeordnetes Recht handelt. Dies wird bei der Nachsuchenarbeit allzu deutlich.
Die Nachsuchenarbeit als Sicht der Waidgerechtigkeit
"Jagen ohne Hund ist Schund" lautet ein viel zitierter Spruch unter Jägern. Gemeint war damit ursprünglich der Umstand, dass nur ein guter Hund einen guten Jäger ausmacht. Über einen Jäger, der keinen Hund führte, rümpfte man die Nase. Die Jagd ohne Hund galt als nicht waidgerecht. Dass immer weniger Jäger heute einen Hund führen und trotzdem zur Jagd gehen, lässt den Spruch heute wie Hohn klingen.
Schnell wurde von der Jägerschaft diesen hundelosen Jägern der Nachsuchenführer als Alternative zum eigenen Hund zur Seite gestellt und somit übte auch der Jäger ohne Hund die Jagd wieder waidgerecht aus. Man rief den Hundeführer, wenn man glaubte, das Stück getroffen zu haben. Unterblieb die Kontrollsuche, die jeder Hundeführer nach dem Schuss mit seine Hund durchführt, galt dies bestenfalls als ein Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit. Die unterlassene Kontrollsuche als Straftatbestand im Sinne des Tierschutzgesetzes zu sehen, kam keinem Jäger in den Sinn. Verschärfend wirkt sich die Anwendung des Tierschutzes auf das Jagdwesen aber erst durch den enormen Anstieg der Schalenwildstrecken aus.
Die Nachsuchenarbeit einst und jetzt
Vor einigen Jahrzehnten noch beschränkte sich die Nachsuchenarbeit in den meisten Reviere auf das Niederwild. Die Hunde waren durch die Prüfungen gut auf die freie Verlorensuche ausgebildet und die Riemenarbeit beschränkte sich überwiegend auf das Arbeiten der Wundfährte des weit verbreiteten Rehwildes.
In den letzten Jahrzehnten hat sich aber das Bild der Arbeit des Jägers nach dem Schuss völlig gewandelt. Nicht nur, dass immer weniger Jäger einen Hund führen und somit immer weniger Hundeführer immer mehr Arbeit für die hundelosen Jäger übernehmen müssen. Viel gravierender wirkt sich die Bejagung des Schwarzwildes auf die Nachsuchenführer aus:
Die Bejagung erfolgt fast immer bei schlechtem Licht und somit oft unter sehr schlechten Schussbedingungen. Schon daraus alleine ergibt sich eine wesentlich häufigere Nachsuchenarbeit, als beim Rehwild.
Schwarzwild gilt, völlig im Gegensatz zum Rehwild, als schusshart. Ich habe schon Sauen über 100 Meter vom Anschuss entfernt gefunden, bei denen das Geschoss das Herz verletzt hatte.
Schwarzwild gilt als wehrhaft und aggressiv, insbesondere wenn es angebleit ist. Selbst sauscharfe und sauerfahrene Hunde machen bei Keulenschüssen in der Regel einen Rückzieher.
Nach vielen guten Schüssen findet sich bei Sauen am Anschuss kein Schweiß. Der Grundsatz des hundelosen Jägers "Wenn kein Schweiß an Abschuss liegt, habe ich gefehlt" mag beim Rehwild noch zutreffen, beim Schwarzwild erfüllt er spätestens beim zweiten mal den Tatbestand der Tierquälerei. Deshalb gilt: Wer dem Grundsatz nicht folgt, dass auf alle abgegebenen Schüsse eine Kontrollsuche zu erfolgen hat, der erfüllt den Straftatbestand der Tierquälerei, ob dies nicht waidgerecht ist, ist dabei völlig ohne Belang!
Zudem hat sich jeder hundelose Jäger vor dem Beginn der Jagd zu informieren, ob ein Nachsuchenmann verfügbar ist. Wer sich erst nach dem Schuss bemüht, einen Hundeführer zu finden, handelt fahrlässig!!
Die Schwarzwildstrecken haben sich in Bayern, wo das Wildschwein vor 40 Jahren noch weitestgehend unbekannt war, vervielfacht (!). In den letzten Jahren nehmen die Strecken exponential zu!
Doch schaut man sich an, wie die Jagdgebrauchshundevereine die Hunde noch heute ausbilden, ohne auf die Veränderungen Rücksicht zu nehmen und wie die Jäger in Bayern mit dem Thema Nachtjagd umgehen, bezweifle ich, ob die Jägerschaft es mit dem Begriff Waidgerechtigkeit erst meint.
Die Verbände geraten ins Hintertreffen
Noch immer gibt es in Bayern kein Schwarzwildübungsgatter, in dem die Hundeführer die Tauglichkeit des Hundes am Schwarzwild üben können. Dabei ist es ganz entscheidend, den unerfahrenen Hund behutsam an das wehrhafte Schwarzwild heranzuführen. Schätzungsweise 70% der Jagdhunde sind nicht sauscharf. Diese Quote lässt sich durch das Üben im Schwarzwildgatter erheblich reduzieren.
Noch immer werden die Vorstehhunde von den Jagdgebrauchshundevereinen in den klassischen Niederwildfächern geprüft, obwohl viele Niederwildjagden gar nicht mehr stattfinden. Die notwendige Ausbildung auf der Schwarzwildfährte und der Umgang mit der kranke Sau, die es zu stellen gilt, unterbleibt.
An den Nachsuchenführer, der das kranke Schwarzwild nachucht, werden hohe Anforderung an Kleidung, Einsatzbereitschaft und Mobilität gestellt. Auch der Verlust an Hunden steigt mit zunehmendem Einsatz enorm an. Diese Arbeit ist als ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr zu erfüllen. Bei der Regelung, wie die Kosten einer Schweißhundestation zu erstatten sind, sind die Jagdverbände gefragt.
Weder Jagdgebrauchshundvereine noch die Jägerschaften haben erkannt, welche immensen Veränderungen innerhalb Ihrer Verbände gefordert sind, wenn sie sich dem Problem der Schwarzwildbejagung zu stellen wollen. Alleine alle Veränderungen mit dem Totschlagargument, das sei nicht "waidgerecht" vom Tisch zu wischen, wird nicht mehr lange gut gehen.
waidmannsheil
Euer
stefan
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