16.6.07

Hygienevorschriften nicht beachtet, Gelbe Karte für Jagdpächter

Seit dem 1. Januar 2006 ist das EU-Lebensmittelhygienepaket in Kraft und die Hygienevorschriften sind für uns Jäger massiv verschärft worden.
Die Pflicht allerdings, das Wildfleisch des Schwarzwildes durch einen Tierarzt auf Trichinen untersuchen zu lassen, besteht schon seit vielen Jahrzehnten.

Ein Jagdpächer aus dem Raum Wiesbaden nahm es mit dem Beschau der erlegten Wildschweine nicht so genau und unterließ es, die erlegten Stücke dem Tierarzt zur Untersuchung vorzulegen.

Über die strafrechtlichen Konsequenzen dieser schlampigen Handhabung der Hygienevorschriften berichtet der Wiesbadener Kurier:


"Gelbe Karte" für Jagdpächter
Bei Wildschweinen Trichinenschau versäumt

Eine "dunkelgelbe Karte" zeigte der Strafrichter der Kreisstadt einem Jagdpächter aus Taunusstein, der gegen das Fleischhygienegesetz verstoßen hatte. Der Vorsitzende des Jagdvereins Untertaunus, Bernd van Zanten, betonte am Rande des Prozesses, dass dies ein absoluter Einzelfall sei und der Verein mithelfen werde, dass sich so etwas nicht wiederhole.

Der Sachverhalt war unstrittig. Zwei Jahre lang bis Anfang 2006 hatte der angeklagte Jäger aus Taunusstein 52 Wildschweine erlegt oder erlegen lassen, ohne die anschließend vorgeschriebene Trichinenbeschau anzumelden. Lediglich sechs Schwarzkittel waren in dem Zeitraum untersucht worden, quasi "als Stichprobe, ob im Revier alles in Ordnung ist". Jedes Stück Haarwild dagegen muss zwingend untersucht werden, weil Trichinen für den Verbraucher lebensgefährlich sein können.

Schon eine halbe Stunde vor Prozessbeginn versammelte sich eine illustre Jägerschar im malerischen Innenhof des Rothenburger Gerichtsschlösschens und diskutierten den Fall. Vor allem die Metzger unter den Jägern waren hell empört über die Nachlässigkeit des Jagdbruders. Dem 58-jährigen Angeklagten war das alles höchst peinlich. Er will - seit acht Jahren Jagdpächter - nicht gewusst haben, dass er jedes Stück Wild untersuchen lassen muss. Die kommentierenden Blicke im Saal waren eindeutig. Ein Umstand aber sprach für ihn: der Mann hat - soweit ersichtlich - korrekte Abschusslisten vorgelegt. Dazu gehören natürlich auch Stapel von Untersuchungsbescheinigungen. Wer nicht beides vorweisen kann, überführt sich praktisch selbst. Er handelte also im Verbotsirrtum oder war ein bisschen gleichgültig. Und das, obwohl die Beschau einer Wildsau derzeit gerade mal 12,74 Euro kostet.

Weil er ansonsten ein von der Unteren Jagdbehörde und vom Jagdverein gut beleumundeter Jäger und Jagdpächter ist, mühte sich sein Anwalt in einem "Rechtsgespräch" mit dem Gericht erfolgreich um die Unterschreitung der für Jäger "magischen Grenze". Wer als Jagdpächter zu mehr als 60 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wird - unabhängig vom Geldbetrag - sieht in Deutschland die rote Karte. Und die Pacht läuft schließlich bis 2011. Der trotz des Entgegenkommens deftige Richterspruch: 59 Tagessätze summieren sich zu knapp 3000 Euro Geldstrafe sowie die höchstmögliche Zeitauflage von sechs Monaten Jagdverbot.


waidmannsheil

Euer

stefan

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