19.6.07

Der Begehungsschein (Teil 2 jagdlich)

Beim Lesen der Rubrik "Angebote Jagdmöglichkeiten" in den Printmedien wird ein Jungjäger, der über den Begehungsschein den Eintritt in das aktive Jagen anstrebt, bewusst, welch schwer durchschaubares Angebot in diesem Bereich herrscht. Ich kann aber alle Jungjäger dahingehend beruhigen, dass das Angebot an entgeltlichen Jagdmöglichkeiten keinerlei Transparenz aufweist und nur durch ein sorgsames Prüfen der Angebote ein halbwegs sicheres Gefühl entsteht. nicht übervorteilt zu werden.
Aber man kann das Risiko, einen überteuerten Begehungsschein zu erwerben, stark minimieren.

1. Kosten des Begehungsscheins:
Das miteinander Jagen setzt, wie kaum eine andere Partnerschaft, großes gegenseitiges Vertrauen voraus. Dies gilt auch für den Pächter und seine Mitjäger gleichermaßen. Wenn er vom Begehungsscheinerwerber verlangt, dass sich dieser an den Jagdpachtkosten und den Jagdbetriebskosten beteiligt, so sollte er die jährlichen Kosten auch offen legen.
Auch wenn die Jagdpachtpreise in Deutschland immer noch gehütet werden, wie der Goldschatz von Fort Nox, so sollte der Pächter die Einsicht in den Jagdpachtvertrag als vertrauensbildende Maßnahme gewähren. Auch sollte er klar aufzeigen, welche Jagdbetriebskosten für Reviereinrichtungen und Wildschadensregulierung in den letzten Jahren anfielen, weil nur durch die Gesamtjagdkosten ein reelles Bild der Kosten der Jagd entsteht und daraus der Preis für den Begehungsschein hergeleitet werden können.
Einem Jagdpächter der mir den Einblick in den Jagdpachtpreis verwehrt, würde ich fehlendes Vertrauen unterstellen und und von ihm keinen Begehungsschein erwerben.

2. Menge der Mitjäger:

Ebenso wichtig wie Ermittlung des Preises des Begehungsscheins ist die Ermittlung aller im Revier jagenden Personen und deren Rechte, Abschüsse zu tätigen.
Sind bereits zahlreiche Mitjäger an den Abschüssen beteiligt, sollte geprüft werden, ob das Revier überhaupt einen weiteren Jäger benötigt, bzw. die Reviergröße diesen zuläßt.
Als Faustformel sollte gelten:
Pro 150 ha maximal einen zusätzlichen Mitjäger .
Ist das Kontingent der Jäger erschöpft, so sollte von dem Erwerb des Begehungsschein abgesehen werden. Da bereits viele Jagdreviere aus meiner Sicht oft durch zuviel Jäger bejagt werden, weil zu dem Pächter und den Begehungsscheininhabern noch zahlreiche Jagdgäste hinzukommen und obige Formel oft überschritten wird, sollte diese Position besondere Beachtung bei der Prüfung geschenkt werden.


3.Der Jagdpächter als Lehrprinz oder: Die Chemie muss stimmen.

Der wichtigste Aspekt ist aber das Zusammenspiel zwischen Pächter und Begehungsscheininhaber.
Der Pächter sollte den Beitrag zur Jagdpacht auch als Lehrgeld des Jungjägers verstehen und seine Kenntnisse des erfahrenen Jägers und Lehrprinzen einbringen. Oberlehrerhaftes Verhalten oder auch die fehlende Bereitschaft, Fehler des Jungjägers zuzulassen sind ebenso wenig der Sache zuträglich, wie die fehlende Einsicht des Jungjägers, dass mit dem aktiven Jagen das eigentliche Lernen beginnt.
Deshalb sollte man sich vor Erwerb eines entgeltlichen Begehungsscheins das Recht einräumen lassen 2-3 Wochenenden am gemeinsamen Jagen der bisherigen Jäger teilnehmen zu dürfen, um die Gepflogenheiten der bestehenden Jagdgemeinschaft kennen zu lernen.

Fazit; Es wird erkennbar, dass es kein Patentrezept gibt, wie man Angebote von Jagdgelegenheiten prüfen kann, aber man kann durch sorgsame Prüfung der Angebote verhindern, dass der erste Erwerb eines Begehungsscheins zum Fiasko wird, oder gar vor Gericht endet.

Wenn Jungjäger weitere Fragen bezüglich der Prüfung von Jagdhgelegenheiten haben, so dürfen sie diese gerne an das mich stellen. Die Anschrift und Telefonnummer erfährt man beim Klicken auf mein Profil.

Zum 1. Teil "Der Begehungsschein (Teil 1 rechtlich)" geht es hier.

waidmannsheil


Euer


stefan


Weitere Berichte zum Thema Begehungsschein:
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Die Bezahljagd-das rote Tuch der deutschen Jägerschaft
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Die Zukunft der Jagd, oder: Wieviel Professionalität verträgt das deutsche Jagdwesen?


Neu! 
Begehungsscheinangebote auf einen Blick auf der Deutschlandkarte des Deutschen Jagdportals


3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo , ich bin Jungjäger und habe gerade ein Angebot für einen Begehungsschein bekommen. Um mich schlau zu machen ob das Angebot normal teuer ist habe ich gegoogelt und bin auf diesen Artikel gestoßen. DANKESCHÖN der Artikel ist auf jeden Fall hilfreich gewesen!

Anonym hat gesagt…

Schliesse mich ohne Vorbehalt an,

Toller Blog! Ich jage seit vielen Jahren und kann nur bestätigen.. "Augen auf bei der Wahl der Jagd!"

Hier und da einmal "Nein" sagen gehört zur Jagd genauso wie auch einmal den "Finger gerade lassen"...

Danke für Deinen Blog

Ralf

Anonym hat gesagt…

Als ich im Juni 2008 meine Jägerprüfung bestanden hatte, stand ich vor der Wahl, mir eine eigene Jagdgelegenheit zu suchen oder für drei Jahre im Revier der ausbildenden KG zu jagen.

Ich entschied mich für letzteres, da ich der Meinung war, so könnte ich am besten meine ersten jagdlichen Erfahrungen sammeln. Laut Revierordnung sollte die Jagd nur unter Aufsicht und mit Unterstützung erfahrener Revierjäger stattfinden.

Ab Juli 2008 habe ich diese Möglichkeit genutzt. Zusammen mit einem weiteren ehemaligen Jagdschüler meines Kurses bewirtschaftete ich bis auf wenige Ausnahmen selbständig einen zugewiesenen , etwa 80 ha grossen Jagdbogen.

Das sog. Lehr- und Ausbildungsrevier hatte eine Grösse von rund 250 ha mit einem RW-Abschuss von 30 (!) Stück/jährlich! Einschliesslich Revierleiter tummelten sich letztendlich elf (!) Jäger im Revier. Mein Kurskollege und ich bekamen so gut wie nie Hilfe von den anderen, lediglich der Revierleiter und gelgentlich ein weiterer Revierjäger (der dafür von anderen angegiftet wurde) stand uns bei Bedarf zur Seite. Der Hegebeitrag betrug 300 €, ein Bock war frei, sonstiges erlegtes Wildpret (SW und RW) musste kostenpflichtig übernommen werden, Mithilfe im Revier war obligatorisch.

Im Januar 2010 habe ich mich dann aus dem Revier verabschiedet, nachdem immer die gleichen Personen die Arbeit erledigten, wir JJ keine Hilfe bekamen, der Revierleiter deswegen regelmässig cholerische Anfälle bekam, sich aber nie etwas änderte und auch nie ändern wird. Dem Vorstand unseres Haufens scheint das nämlich alles ziemlich egal zu sein.

Ab Februar erhielt ich von einem älteren Revierinhaber einen entgeltlichen BGS. Geplant war zunächst ein Probejahr im Revier mit anschliessendem Eintritt in den bestehenden Pachtvertrag, sobald ich jagdpachtfähig wäre. So oder so habe/hätte ich die Kosten des Revieres zu 50 % zu tragen. Im März überwies ich aus diesem Grund über 1500 € für den BGS an den Revierinhaber. Dafür hatte ich sechs Stück RW frei, konnte kommen und gehen, wann ich wollte. Die ursprünglich gemeinsam geplanten Revierarbeiten habe ich zu min. 85 % alleine erledigt. Der Herr hatte mehr irgendwelche Feste und Urlaube im Sinn und hatte so kaum Zeit für die Jagd (zum Arbeiten, wohlgemerkt). Im Prinzip ist eigentlich alles so verlaufen wie im vorigen Revier und so habe ich auch hier den Schlussstrich gezogen.

Interessant ist aber, dass ich bei der Suche nach einem neuen Revier immer nur an Angebote komme, die den BGS gegen Entgelt anbieten. Egal, ob man zunächst nur die Kosten des BGS inkl. Wildpret oder die Kosten des BGS zzgl. kostenpflichtige Abnahme des Wildprets rechnet, der BGS kostet ungeachtet der Reviergrösse immer etwa 1500 €. Die Aneignung des Wildprets und die eigenständige Vermarktung ist dabei selbstverständlich. Fast immer aber wird Mithilfe im Revier verlangt.

Irgendwie überfordert mich die Sache. Denn wenn ich zu weich bin, werde ich ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, bin ich zu hart, lehnen mich die Revierinhaber ab. Die Ausführungen rechtlich und jagdlich in diesem Blog sind ja ganz nett, stellen die meisten JJ aber nur vor die Wahl, jagen oder nicht jagen. In den wenigsten Fällen werden JJ Einblick in die Revierbücher bekommen, wie also soll die die reellen Kosten des BGS ermitteln können? Und selbst wenn, was kann ich tun, dass hier wieder normale Verhältnisse hergestellt werden können. Wie gesagt, an einen tatsächlich unentgeltlichen BGS kommt heute kaum jemand mehr.

Mein jetziger BGS kostet mich wieder 1500 €. Acht Stück RW sind frei, ich kann wieder kommen und Gehen nach Lust und Laune, Mithilfe im Revier ist eher Nebensache. Das war's im Augenblick schon, denn irgendwie springt der Funke zum etwas jüngeren Jagdherren nicht so richtig über. Es fehlt an einer ausgewogenen Kommunikation, denn im Augenblick fühle ich mich als Einzelkämpfer. Ich muss mich quasi aufdrängen, um nicht alleine im Revier rumzuwursteln.